Welche Schritte sind notwendig, um einen Termin bei mir zu buchen?
In vier einfachen Schritten zur Therapie:
1
Verordnung
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder Ihrer Fachärztin/Ihrem Facharzt eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen:
60 Minuten Physiotherapie
oder
45 Minuten Physiotherapie
2
Bewilligung
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, ob ihre Verordnung chefärztlich bewilligt werden muss.
3
Termin
Um einen Termin zu vereinbaren , kontaktieren Sie mich einfach telefonisch.
Bitte erscheinen Sie zum vereinbarten Termin in bequemer Kleidung.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine Absage bis spätestens 24 Stunden vorher, ansonsten muss ich Ihnen diesen in voller Höhe in Rechnung stellen.
4
Rückerstattung
Als Wahltherapeutin habe ich keinen Kassenvertrag.
Sie können nach der Behandlung meine Honorarnote in Kombination mit Ihrer originalen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil rückerstattet.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie versuchen den Rest bei Ihrer Privatversicherung einzureichen.
„Es gibt diese Hemmschwelle, sich Hilfe zu suchen. Ich habe jedoch bemerkt, wie wichtig es ist weiter zu tun und nicht zu warten, mit der Hoffnung, dass es von alleine besser wird.“
– Karl L., Patient mit Parkinson Diagnose
FAQ
Termin ohne Verordnung möglich ?
Nein.
Laut MTD-Gesetz benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Physiotherapie eine Verordnung für Physiotherapie (oder Heilgymnastik). Diese bekommen Sie von Ihrer/Ihrem Haus-, Betriebs- oder Fachärztin/Facharzt.
Die Verordnung muss bei der ersten Behandlung bewilligt mitgenommen werden.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse ?
Teilweise.
Da ich Wahltherapeutin bin, werden die Kosten der Therapie teilweise von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurück erstattet.
Dafür reichen Sie die Honorarnote zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkassa ein. So erhalten Sie einen Teilbetrag der entstandenen Kosten retour. Der restliche Selbstbehalt kann im Anschluss bei einer Privatkranken- oder Unfallversicherung eingereicht werden.
Die Behandlungen erfolgen in den Räumlichkeiten einer Gemeinschaftspraxis: Elisabethstraße 22, linke Stiege ,Top 1, 1010 Wien.
Die Kosten der Behandlungen sind nach § 6 (1) Z. 19 UStG unecht umsatzsteuerbefreit.
Termin vergessen, was nun?
Es kommt vor, dass Termine vergessen werden. Nach etwa 10 Minuten des Nichterscheinens werde ich versuchen, Sie telefonisch zu erreichen. Sollte kein weiterer Termin vereinbart sein, werden wir einen neuen Termin finden, der jedoch abhängig von meiner Auslastung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein könnte.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der versäumte Termin vollständig in Rechnung gestellt wird..